Dr. Harald Feiler
GSK Stockmann
und
Thomas Kurth
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Die Prävention von Geldwäsche zählt zu den wichtigsten Compliance-Herausforderungen für deutsche und internationale Banken. Im Juni 2017 wurde die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht transformiert. In diesem Zusammenhang haben sich für die Institute diverse Änderungen ergeben, deren Einhaltung von der Bankaufsicht streng überwacht wird. Daneben ergeben sich auch für Nichtbanken neue Verpflichtungen.

In dem Vortrag wird ein Überblick über die rechtlichen Schwerpunkte der Geldwäschenovelle sowie die dadurch ausgelösten Themen aus Prüfersicht gegeben.

                     

Dr. Harald Feiler                                 Thomas Kurth


Datum | Uhrzeit

4. Oktober 2017 | 18:30 Uhr


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