Helmut Bauer, Erster Direktor Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn / Frankfurt am Main


Basel II, das große Reformwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. So auch sein europäisches Pendant. Der nun siebenjährige Verhandlungsmarathon des Baseler Ausschusses war von hitzigen Debatten begleitet. Basel II ist als Jahrhundertreform des Bankenaufsichtsrechts gefeiert, als Bedrohung für den deutschen Mittelstand verteufelt worden. Es hat als Innovationstreiber und Initialzündung für enorme Verbesserungen im Risikomanagement große Anerkennung gefunden und ist als komplexes Regulierungsmonstrum angefeindet worden. Nie zuvor stand eine hoch technische Rechtsmaterie so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Nie zuvor ist Aufsicht so sehr ins Schlaglicht der politischen Debatte gerückt. Die anhaltende Brisanz von Basel II geht zuletzt auf ein grundlegendes Konstruktionsprinzip der Reform zurück. Das neue Regelwerk tritt mit dem Anspruch an, Musterbeispiel einer „incentives-based regulation“ zu sein. Zwingendes Recht und regulatorischer Anreiz werden miteinander verknüpft. Die Banken sind in eine qualifizierte Freiheit entlassen. Sie können für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen am Gängelband einfacher standardisierter Risikomessverfahren laufen oder avancierte bankinterne Verfahren nutzen. Banken, die diesen Weg gehen, profitieren durch das genauere Abbilden der Risiken, durch risikosensitives Messen von deutlich verminderten Eigenkapitalanforderungen. An die Stelle der regulatorischen Blackbox, die für Aufsichtszwecke eine Kapitalquote auswirft, tritt das bankinterne „economic capital model“. Diese „incentives-based regulation“ mit risikosensitiven Anforderungen an das regulatorische Kapital ist ohne Alternative, wirft aber auch Probleme auf. Es ist wichtig, sich für die Umsetzung von Basel II an die grundlegend unterschiedlichen Funktionen von ökonomischem und regulatorischem Kapital zu erinnern. Das vom Aufseher eingeforderte regulatorische Kapital dient allein als Risikopuffer. Aktive Steuerung des Geschäfts ist nicht Sache des Aufsehers. Aufsicht hat hierfür weder die Ressourcen noch auch die Kompetenzen. Diese Verantwortung liegt allein beim Institut und seiner Geschäftsleitung.


Datum

23. Januar 2006


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